FAQ-Liste für häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Liste immer wiederkehrender Fragen rund um Fragen zum Fußbodenbau.
Möglicherweise finden Sie auf Ihre Frage hier bereits eine Antwort. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, sind wir gerne bereit, Ihnen diese persönlich zu beantworten.
- Wann sind verlegte Estriche begehbar/belastbar?
- Was fordert die neue Energiesparverordnung EnEV 2009 und das Energieeinspargesetz EnEG von den Hauseigentümern?
- Worin besteht der Zusammenhang zwischen der richtigen Dämmung an Gebäuden und der CO2-Reduzierung als Beitrag zum Umweltschutz?
- Wann kann der Bodenbelag aufgebracht werden (Verlegereife des Estrichs)?
- Welcher Estrich hat welche Vorzüge oder Eigenschaften?
- Bewegungsfugen, Scheinfugen, was bedeutet das?
- Pflege von Bodenbelägen?
- Wie trocknet der verlegte Estrich am besten ab?
- Wie und wann kann ich den Estrich auf meiner Fußbodenheizung aufheizen?
Was fordert die neue Energiesparverordnung EnEV 2009 und das Energieeinspargesetz EnEG von den Hauseigentümern?
- Die Energieeinsparverordnung ist ein Teil des deutschen Baurechts. Sie enthält die Vorgaben, die Bauherren einhalten müssen, um den Forderungen des Energieeinspargesetzes (EnEG) nachzukommen. Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs von Wohn- und Bürogebäuden. Ab Herbst 2009 sind die Vorgaben der EnEV für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen weiter angestiegen:
- Der Primärenergiebedarf von Neubauten muss um 30 % niedriger sein als bisher. Außerdem muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle durchschnittlich 15 % mehr leisten.
- Für Altbauten, die nicht saniert werden, besteht nach wie vor eine Nachrüstpflicht zur Dämmung des Daches oder der obersten begehbaren Geschossdecke. Diese muss bis 31.12.2011 erfolgen. Der Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert der Dämmung darf höchstens 0,24 Watt/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) betragen statt bisher 0,30 Watt/m²K. Selbst bewohnte Immobilien sind nach wie vor nicht von der Nachrüstpflicht betroffen – jedoch lohnt sich die Investition (Kostenersparnis pro Jahr bis zu 50 % und erhebliche Wertsteigerung des Gebäudes).
Zuletzt aktualisiert am 24.09.2010 von René Wilcken.


