Energiekonzept der Bundesregierung
19.11.2010 14:00
Zusammenfassung
Das Energiekonzept der Bundesregierung wurde am 28. September vom Kabinett verabschiedet. Es erläutert auf 40 Seiten in neun Unterpunkten wichtige Schritte zur Energieversorgung und Energienutzung bis 2050 in allen Bereichen. Mit der folgenden Übersicht informiert die dena in übersichtlicher Form über die wichtigsten Aspekte des Energiekonzepts der Bundesregierung in Bezug auf den Gebäudebereich. Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden. Die dena übernimmt keinerlei Haftung für eventuell falsche oder missverständliche Darstellungen. Im Zweifel sind die Originaltexte, wie von den Bundeministerien veröffentlicht, maßgeblich.
Im Energiekonzept steht: „[…] die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele.“ Insbesondere die Kapitel „B. Schlüsselfrage Energieeffizienz“ und „E. Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen“ enthalten für den Gebäudebereich wichtige Aspekte.
Die zentralen Ziele des Energiekonzeptes für den Baubereich sind:
- Verdoppelung der Sanierungsrate von derzeit weniger als 1 Prozent auf 2 Prozent
- Ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
- Reduzierung des Wärmebedarfs bis 2020 um 20 % und des Primärenergiebedarfs bis 2050 in der Größenordnung von 80%
Ordnungsrecht wird novelliert:
Bis 2020 sollen die Energieeinsparverordnung EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterentwickelt werden. Beim EEWärmeG soll geprüft werden, ob es stärker technologieoffen gestaltet werden kann. Mit der EnEV 2012 wird das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis 2020 eingeführt (Umsetzung der EUGebäuderichtlinie, die bis 2020 Niedrigstenergiegebäude im Neubau verlangt). Darüber hinaus wird ein „Sanierungsfahrplan“ für Bestandsgebäude eingeführt, der ab 2020 eine schrittweise Sanierung von Gebäuden bis 2050 vorsieht und zu einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80% führen soll. Dazu sollen zunächst die ineffzientesten Gebäuden saniert werden, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Der Eigentümer soll dabei selbst bestimmen können, ob er Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Heizungsanlage durchführt, ob er erneuerbare Energien einsetzt und in welcher zeitlichen Reihenfolge er die Maßnahmen durchführt. Eigentümer sollen insbesondere durch wirtschaftliche Anreize zur Sanierung bewegt werden. Eine Verpflichtung zur Sanierung von Bestandsgebäuden soll es nicht geben.
Förderung wird ausgebaut:
Das Marktanreizprogramm soll mit Mitteln des Energie- und Klimafonds aufgestockt werden und auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll „im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten besser ausgestattet“ werden. Hier ist keine Größenordnung genannt. Voraussichtlich stehen nach derzeitigem Diskussionsstand für 2011 rund 950 Mio. € zur Verfügung (zum Vergleich: 2009 wurden Fördermittel in Höhe von rund 2,2 Mrd. € bereitgestellt). Zusätzlich wird eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für erneuerbare Wärme geprüft. Die Besteuerung von Energie soll sich zudem stärker an den CO2-Emissionen orientieren. Auch der Ersatz von Altbauten durch energieeffiziente Neubauten soll durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gefördert werden.
Marktsituation wird verbessert:
Es wird ein Effizienzfonds beim BMWi eingerichtet, mit dem u.a. Informationskampagnen, die Stärkung von Energieausweis und Energieberatung, Unterstützung von Kommunen und Netzwerkbildung in der Industrie und Wirtschaft unterstützt werden sollen. Das Energiekonzept sieht weiterhin die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu einer verbesserten Fortbildung im Handwerk vor. Weitere Details des Energiekonzeptes sind:
- Förderung innovativer Technologien für mehr Energieeffizienz
- Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen
- Bundesbauten sollen in Neubau und Bestand Vorbildfunktionen einnehmen
- Überprüfung des Mietrechts hinsichtlich Vergleichsmietenregelung
- Erweiterung der Möglichkeiten für Contracting im Mietwohnbereich
- Unterstützung von Kommunen bei Effizienzmaßnahmen, Modellprojekten, Information und
Bildung - Fortführung der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)


